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   VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022   

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VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022 (https://dejure.org/2020,19719)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022 (https://dejure.org/2020,19719)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022 (https://dejure.org/2020,19719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 6; WHG § 76 Abs. 1 S. 1, § 77, § 78 Abs. 5 Nr. 1a; BayBO Art. 59 S. 1 Nr. 1a, Art. 68 Abs. 1 S. 1, Art. 71
    Nachbarschutz bei Hochwassergefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind insbesondere die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334; B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).

    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Als nachbarschützenden Belang hat die Rechtsprechung jedoch grundsätzlich den Belang des Hochwasserschutzes anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - beide juris) und prüft diesen bei Außenbereichsgrundstücken im Rahmen des § 35 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 6 BauGB bzw. Nach dem in dieser Vorschrift verankerten Gebot der Rücksichtnahme (BayVGH a.a.O.).

    Der Drittschutz des Hochwasserschutzes ergibt sich für festgesetzte Überschwemmungsgebiete auch aus § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 WHG, wonach bei einer Ausnahmegenehmigung für eine Bebauung im Hochwassergebiet die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris, die Frage des Drittschutzes von § 78 WHG noch offengelassen, VG Ansbach B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung muss sich gerade aus einer Norm ergeben, die dem Schutz der Nachbarn dient (Schutznormtheorie, vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind insbesondere die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334; B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 9 CS 13.1916

    Wohnheim; Nachbarklage; Entwässerung; Kanalisation; Drittschutz; Verletzung von

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Hinsichtlich der Entwässerung ist dabei fraglich, ob sich der Kläger hierauf im Rahmen des Rücksichtnahmegebots überhaupt berufen kann, da die Entwässerungsfrage eigentlich eine Frage der Erschließung des Baugrundstücks darstellt und die Erschließungsproblematik grundsätzlich kein Belang ist, auf den sich ein Nachbarn berufen kann (vgl. für den Fall unzulänglicher Versickerung von Niederschlagswasser BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris).
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 9 CS 10.2197

    Nachbarrechtsbehelf; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Auf eine wegen der Außenbereichslage rechtswidrige Genehmigung im Außenbereich kann sich der Kläger aber nicht berufen (BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 9 CS 10.2197 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Die Beurteilung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes kann sich nach der Rechtsprechung damit regelmäßig sogar gegen abweichende private Fach-Expertisen durchsetzen (BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1848 - juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Der Drittschutz des Hochwasserschutzes ergibt sich für festgesetzte Überschwemmungsgebiete auch aus § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 WHG, wonach bei einer Ausnahmegenehmigung für eine Bebauung im Hochwassergebiet die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris, die Frage des Drittschutzes von § 78 WHG noch offengelassen, VG Ansbach B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2001 - 1 ZS 00.3650
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
    Als nachbarschützenden Belang hat die Rechtsprechung jedoch grundsätzlich den Belang des Hochwasserschutzes anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - beide juris) und prüft diesen bei Außenbereichsgrundstücken im Rahmen des § 35 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 6 BauGB bzw. Nach dem in dieser Vorschrift verankerten Gebot der Rücksichtnahme (BayVGH a.a.O.).
  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 C 20.1865

    Festsetzung des Streitwerts bei Klage gegen Bauvorbescheid

    In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. Mai 2020 wird der Streitwert im Verfahren AN 17. K 19.00943 bis zur Verbindung mit dem Verfahren AN 17 K 20.00022 auf 7.500,-- Euro und ab Verbindung der beiden Verfahren auf insgesamt 7.500,-- Euro festgesetzt.

    Dementsprechend ist der Streitwert sowohl für das Klageverfahren gegen die Baugenehmigung vom 25. November 2019 (AN 17 K 20.00022) als auch für das Klageverfahren gegen den Bauvorbescheid vom 4. April 2019 (AN 17 K 19.00943) bis zur Verbindung der beiden Verfahren mit jeweils 7.500,-- Euro festzusetzen.

  • VG München, 24.06.2021 - M 1 SN 21.1058

    Eilantrag des Nachbarn gegen Wohnanlage im faktischen Überschwemmungsgebiet

    Aus letztgenanntem Grund vertritt etwa das Verwaltungsgericht Ansbach die gegenteilige Auffassung (vgl. U.v. 12.5.2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022 - juris Rn. 49): Hiernach müsse es bei einem faktischen Überschwemmungsgebiet ohne eigenständiges wasserrechtliches Verfahren dabei bleiben, dass der Hochwasserschutz im Baugenehmigungsverfahren als einzig möglichem Verfahren geprüft werde.
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