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VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022 |
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- BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12
Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind insbesondere die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334; B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.;… BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).
- VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459
Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Als nachbarschützenden Belang hat die Rechtsprechung jedoch grundsätzlich den Belang des Hochwasserschutzes anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - beide juris) und prüft diesen bei Außenbereichsgrundstücken im Rahmen des § 35 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 6 BauGB bzw. Nach dem in dieser Vorschrift verankerten Gebot der Rücksichtnahme (…BayVGH a.a.O.).Der Drittschutz des Hochwasserschutzes ergibt sich für festgesetzte Überschwemmungsgebiete auch aus § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 WHG, wonach bei einer Ausnahmegenehmigung für eine Bebauung im Hochwassergebiet die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris, die Frage des Drittschutzes von § 78 WHG noch offengelassen, VG Ansbach B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 33 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung muss sich gerade aus einer Norm ergeben, die dem Schutz der Nachbarn dient (Schutznormtheorie, vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (…vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind insbesondere die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334; B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris). - VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211
Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - juris Rn. 39). - VGH Bayern, 03.02.2014 - 9 CS 13.1916
Wohnheim; Nachbarklage; Entwässerung; Kanalisation; Drittschutz; Verletzung von …
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Hinsichtlich der Entwässerung ist dabei fraglich, ob sich der Kläger hierauf im Rahmen des Rücksichtnahmegebots überhaupt berufen kann, da die Entwässerungsfrage eigentlich eine Frage der Erschließung des Baugrundstücks darstellt und die Erschließungsproblematik grundsätzlich kein Belang ist, auf den sich ein Nachbarn berufen kann (vgl. für den Fall unzulänglicher Versickerung von Niederschlagswasser BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris). - VGH Bayern, 29.11.2010 - 9 CS 10.2197
Nachbarrechtsbehelf; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für …
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Auf eine wegen der Außenbereichslage rechtswidrige Genehmigung im Außenbereich kann sich der Kläger aber nicht berufen (BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 9 CS 10.2197 - juris). - VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848
Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Die Beurteilung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes kann sich nach der Rechtsprechung damit regelmäßig sogar gegen abweichende private Fach-Expertisen durchsetzen (BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1848 - juris Rn. 21). - VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274
Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im …
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Der Drittschutz des Hochwasserschutzes ergibt sich für festgesetzte Überschwemmungsgebiete auch aus § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 WHG, wonach bei einer Ausnahmegenehmigung für eine Bebauung im Hochwassergebiet die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris, die Frage des Drittschutzes von § 78 WHG noch offengelassen, VG Ansbach B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 33 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.01.2001 - 1 ZS 00.3650
Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00943
Als nachbarschützenden Belang hat die Rechtsprechung jedoch grundsätzlich den Belang des Hochwasserschutzes anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - beide juris) und prüft diesen bei Außenbereichsgrundstücken im Rahmen des § 35 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 6 BauGB bzw. Nach dem in dieser Vorschrift verankerten Gebot der Rücksichtnahme (…BayVGH a.a.O.).
- VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 C 20.1865
Festsetzung des Streitwerts bei Klage gegen Bauvorbescheid
In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. Mai 2020 wird der Streitwert im Verfahren AN 17. K 19.00943 bis zur Verbindung mit dem Verfahren AN 17 K 20.00022 auf 7.500,-- Euro und ab Verbindung der beiden Verfahren auf insgesamt 7.500,-- Euro festgesetzt.Dementsprechend ist der Streitwert sowohl für das Klageverfahren gegen die Baugenehmigung vom 25. November 2019 (AN 17 K 20.00022) als auch für das Klageverfahren gegen den Bauvorbescheid vom 4. April 2019 (AN 17 K 19.00943) bis zur Verbindung der beiden Verfahren mit jeweils 7.500,-- Euro festzusetzen.
- VG München, 24.06.2021 - M 1 SN 21.1058
Eilantrag des Nachbarn gegen Wohnanlage im faktischen Überschwemmungsgebiet
Aus letztgenanntem Grund vertritt etwa das Verwaltungsgericht Ansbach die gegenteilige Auffassung (vgl. U.v. 12.5.2020 - AN 17 K 19.00943, AN 17 K 20.00022 - juris Rn. 49): Hiernach müsse es bei einem faktischen Überschwemmungsgebiet ohne eigenständiges wasserrechtliches Verfahren dabei bleiben, dass der Hochwasserschutz im Baugenehmigungsverfahren als einzig möglichem Verfahren geprüft werde.